Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Wir führen die Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen oder rotes 07er-Kennzeichens) gemäß § 23 StVZO durch.
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer Info-System umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.